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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt viele gesundheitliche Grundbedürfnisse ab – doch im Bereich der Zahnmedizin stößt sie schnell an ihre Grenzen. Wer Wert auf hochwertige Zahngesundheit, ästhetisch ansprechende Lösungen und langfristige
Versorgung legt, wird feststellen: Die gesetzliche Kasse zahlt nur das medizinisch Notwendige – alles Darüberhinausgehende muss privat getragen werden. Genau hier setzt die Zahnzusatzversicherung an.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach Tarif – viele Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt. Dazu zählen vor allem Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Kronen und Brücken. Auch ästhetische Zahnfüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen sowie professionelle Zahnreinigungen werden häufig ganz oder teilweise erstattet. Für Kinder und Erwachsene kann sie zusätzlich kieferorthopädische Behandlungen abdecken. Insgesamt schützt die Versicherung vor hohen Eigenkosten und ermöglicht eine bessere, oft ästhetischere Zahnversorgung.
Ohne Zahnzusatzversicherung: 2.400 € Eigenanteil
Mit Zahnzusatzversicherung: nur 240 € Eigenanteil
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Frau Schmidt (38) geht 2× pro Jahr zur Zahnreinigung.
Kostenaufstellung:
2× PZR à 100 € = 200 €
Kasse zahlt: 0 €
Zahnzusatzversicherung übernimmt:
Jährlich bis zu 150–200 € für PZR
Kostenübernahme: 100 %
Vorteil:
0 € Eigenanteil für die Zahnreinigung
Kieferorthopädie bei Kindern
Lea (13) benötigt eine feste Zahnspange über 3 Jahre.
Kostenaufstellung:
Gesamtkosten: 4.000 €
Gesetzliche Kasse zahlt: ca. 2.000 € (nur bei schweren Fällen)
Zahnzusatzversicherung (100 % Erstattung):
Erstattung: 2.000 €
Eigenanteil: 0 € → oder nur bei leichten Fehlstellungen: komplette Kostenübernahme
Kronen & Inlays
Herr Meier (52) benötigt zwei Keramikkronen und ein Inlay im Backenzahnbereich.
Kostenaufstellung:
2 Kronen: je 700 €
1 Inlay: 600 €
Gesamtkosten: 2.000 €
Kasse zahlt: ca. 500 €
Zahnzusatzversicherung (75 %):
Erstattung: 1.200 €
Eigenanteil: ca. 300 €
Produktempfehlung
Je nach Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung der Versicherungskammer bis zu 100 Prozent aller Kosten für Ihr strahlendes und gesundes Lächeln.
Strahlendes Lächeln
Zahnprophylaxe inkl. professionelle Zahnreinigung
Zahnaufhellung (Bleaching)
Perfekter Biss
Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Gesunde Zähne
Zahnbehandlung wie hochwertige Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen
Hochwertiger Zahnersatz z. B. Implantate, Kronen und Brücken
Angst- und Schmerzausschaltung z. B. Akupunktur, Lachgas und Hypnose
Preise Zahnzusatz Versicherungskammer
ZahnPRIVAT 75
0-19 Jahre
0,99 Euro
20-29 Jahre
8,00 Euro
30-39 Jahre
11,70 Euro
40-49 Jahre
16,91 Euro
50-59 Jahre
25,23 Euro
ab 60 Jahre
35,37 Euro
ZahnPRIVAT 90
0-19 Jahre
17,16 Euro
20-29 Jahre
16,94 Euro
30-39 Jahre
22,77 Euro
40-49 Jahre
34,46 Euro
50-59 Jahre
45,89 Euro
ab 60 Jahre
66,91 Euro
ZahnPRIVAT 100
0-19 Jahre
20,73 Euro
20-29 Jahre
21,55 Euro
30-39 Jahre
30,05 Euro
40-49 Jahre
45,69 Euro
50-59 Jahre
59,31 Euro
ab 60 Jahre
84,14 Euro
Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Gibt es Wartezeiten?
Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen. Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.
Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. (Siehe Leistungsvergleich)
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:
Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90
1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
Tarif ZahnPRIVAT 75
1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Muss ich ein Bonusheft führen?
Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und dass durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.
Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.
Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Was gehört zu einer Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:
professionelle Zahnreinigung
Fissurenversiegelung
Fluoridierung
Erstellen eines Mundhygienestatus
In den Tarifen ZahnPRIVAT 90 und 100 ist die jährliche Erstattung, zum versicherten Prozentsatz, in der Summe nicht begrenzt.
Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen und wie wird hierfür geleistet?
Anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung sind erstattungsfähig, sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme, sowie beim Ziehen von Weisheitszähnen durchgeführt werden.
Dämmerschlaf (Analgo-Sedierung)
Vollnarkose
Lachgas-Sedierung
Akkupunktur
Hypnose
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung.
Der versicherte Prozentsatz ist:
100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100
90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90
75 % im Tarif ZahnPRIVAT 75
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
Der versicherte Prozentsatz ist:
im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Gibt es eine Begrenzung auf ein Preis/Leistungsverzeichnis, (orts-) übliche Preise/ oder eine "angemessene" Erstattung bei den zahntechnischen Leistungen bzw. Materialkosten?
Nein, es gibt keinerlei der o.g. Begrenzungen. Der Versicherungsschutz umfasst die jeweils anfallenden Laborarbeiten und Materialkost
Gibt es Einschränkungen, wenn die GKV nicht leistet?
Nein, es findet kein fiktiver Abzug statt, wenn die GKV nicht leistet. Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, leistet der Tarif zum versicherten Prozentsatz.
Wie steht es um die Leistung bei Kieferorthopädie?
Kieferorthopädie für versicherte Personen vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist diese Leistung nicht versichert.
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung.
Der versicherte Prozentsatz ist:
100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100
90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90
Für die gesamte Tariflaufzeit ist der Erstattungsbetrag auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird für:
medizinisch notwendige Maßnahmen sowie für darüberhinausgehende Mehrleistungen (z. B. besondere Brackets und / oder Bögen (z. B. auch superelastische Bögen), Invisalign (unsichtbare Zahnschienen), Lingualtechnik, Palatinaltechnik usw.)
vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen (z. B. Bracketumfeldversiegelung und Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie)
den Heil- und Kostenplan.
Kieferorthopädie für versicherte Personen nach Vollendung des 19. Lebensjahres.
Der Versicherer erstattet kieferorthopädische Maßnahmen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, für die die GKV Leistungen für Kieferorthopädie erbringt.
Das sagen unabhängige Fachleute
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