Oder einfach selbst berechnen

Einkommen

Bei Angestellten die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen bzw. Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosen- und Krankengeld (in bestimmten Fällen die „fiktiv“ rentenversicherungspflichtigen Einnahmen) des Vorjahres bzw. bei Beamten die bezogene Besoldung oder Amtsbezüge des Vorjahres.
Durch den Sonderausgabenabzug verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die steuerliche Belastung. Auf den Steuervorteil wird allerdings die Zulage angerechnet. Die Einkommensteuer reduziert sich nur um den zusätzlichen Steuervorteil; es ist durchaus möglich, dass sich kein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.
Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 €.

Zulagen

Für Personen unter 25 Jahren wird bei Vertragsabschluss ein weiterer Bonus von 200 € gewährt.

Kinderzulagen

Eigenanteil

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