Informationen
Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung, auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings ist der Frachtführer grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf seinem Betriebsgelände ereignen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die einem Besucher widerfahren (z. B. Kaffee auf Tablet-PC eines Kunden) oder Schäden, die beim Be- und Entladen der Fracht erfolgen.
Kaskoerweiterung für Schäden durch Ladung
Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die dem Fahrzeug unerwartet von außen zugefügt werden. Abhängig davon, ob Voll- oder Teilkasko versichert ist, ist der Katalog versicherter Gefahren unterschiedlich umfangreich. Schäden, die die Ladung am Fahrzeug verursacht (z. B. beim Bremsen), sind im Normalfall allerdings nicht abgesichert. Bei einigen Versicherern ist die Erweiterung um das Risiko der sogenannten Brems-, Betriebs- und Bruchschäden darstellbar.
Rechtsschutzversicherung
Gerade in einer Branche, die zwingend von einer gültigen Fahrerlaubnis abhängig ist, muss im Falle von Verkehrsverstößen mit drohendem Führerscheinentzug, die Möglichkeit zur rechtlichen Vertretung abgesichert sein. Auch Schadenersatzforderungen, die durch den Ausfall des Frachtfahrzeugs bei Beschädigung durch einen Dritten entstehen, können ebenso zum Streitfall werden wie Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung angesichts der Frage, ob alle Bestandteile der Vergütung der angestellten Fahrer abgabepflichtig sind. Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden kann man grundsätzlich ohne entstehende Zusatzkosten an einen Inkassoservice abgeben (ggf. zusätzliche Kosten bei Auslandsvollstreckungen etc.). Eine Rechtsschutzversicherung ist ein großer Gewinn für ein Unternehmen.
Unfallversicherung
Nach einem Tag auf den Straßen Deutschlands fragt man sich manchmal, wie es sein kann, dass nicht mehr Verkehrsunfälle passieren. Immer wieder erlebt man rücksichtloses und unvorsichtiges Verhalten anderer Straßenverkehrsteilnehmer und man kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Richtiges Pech ist es, wenn man dann durch die Unachtsamkeit eines anderen geschädigt wird. Sehr schnell kann es bei einem Unfall zu schweren Verletzungen mit dauerhaften Gesundheitsschäden für Fahrer und Beifahrer kommen. Eine Unfallversicherung springt entsprechend des Invaliditätsgrads und im Rahmen der gewählten Absicherung für die Kosten ein, die z. B. für einen rollstuhlgerechten Umbau des Wohnhauses entstehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Kraftfahrer ist einer der gefährlichsten Berufe überhaupt. Neben der bereits bei der Unfallversicherung angesprochenen erhöhten Unfallgefahr sind es vor allem die Bandscheiben, die irgendwann dafür sorgen, dass man keine Strecke mehr ohne Schmerzen fahren kann. Die Ausübung des Berufs ist dann über kurz oder lang nicht mehr möglich. Dann liegt Berufsunfähigkeit vor. Wohl dem, der vorgesorgt hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das fehlende Einkommen bis zum vereinbarten Endalter in Höhe des versicherten Rentenbetrags. Da der Beitrag einer Versicherung immer auch die Höhe des Risikos widerspiegelt, ist ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz bei aller Notwendigkeit dennoch kein Schnäppchen. Ist der Beitrag nicht tragbar, kann mit Alternativprodukten evtl. ein bezahlbarer, wenn natürlich auch einfacherer Schutz dargestellt werden. Vorrangig sollte jedoch immer die Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt werden.