Betriebliche Krankenversicherung

Für die Einrichtung einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl anbieten. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird der Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und sind entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

Und seit 2020 NEU:
Die Beiträge aus der betrieblichen Krankenversicherung gelten wieder als Sachbezug - somit unterliegen diese in Zukunft wieder der Freigrenze von 50,00 EUR i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

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