Probleme mit Mietern

Neben Sachschäden, die ein Mieter verursacht, kann auch der Mietausfall durch den Mieter selbst verursacht werden. Auch eine vorherige Bonitätsprüfung ist heute kein Garant dafür, dass der Mieter dauerhaft in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine unglückliche Entwicklung im Beruf oder eine private Tragödie genügen oft, um einen Menschen sozial und finanziell abstürzen zu lassen. Auch kann man sich in Menschen täuschen - schließlich sieht man es niemandem an, dass er mutwillig in der Mietwohnung wütet.

Hat man es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleibt der Vermieter auf den Mietschulden und/oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch diese Gefahr ist absicherbar.

Sogenannte Mietnomadenversicherungen kommen innerhalb festgelegter Grenzen für die dem Vermieter entgangene Miete auf. Da Mieter in direktem Kontakt mit der vermieteten Einheit stehen, passiert es immer wieder, dass sie auch Schäden an der Immobilie verursachen. Es empfiehlt sich daher darauf zu achten, dass der Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, die auch eine Deckung für Mietsachschäden beinhaltet (z. B. durch einen Brand oder eine übergelaufene Badewanne). Zwar kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters vorrangig für Schäden auf - allerdings nur im Rahmen der versicherten Gefahren und nur im Rahmen der Leistungen des gewählten Tarifs. Wie sich Versicherer und Mieter anschließend im Innenverhältnis einigen, muss den Vermieter nicht mehr belasten.

Belastender sind hingegen allerdings die Schäden, die normalerweise nicht von einer Gebäudeversicherung übernommen werden. Großflächig zerkratzter Parkettboden, festsitzender Gestank durch Katzenurin, Ungezieferbefall in einer Messiwohnung – hierfür könnte die Privathaftpflicht des Mieters aufkommen, sofern Mietsachschäden dort mit gedeckt sind. Hat der Mieter die nötige Deckung nicht und kann auch sonst nicht für die Schäden aufkommen, bleibt der bewährte Weg, die Mietkaution einzubehalten. Doch auch die reicht evtl. nicht für die Beseitigung aller Schäden aus. Auch für einen solchen Fall lässt sich die Mietnomadenversicherung erweitern (auch für Schäden durch Mutwilligkeit!). Sie leistet dann für Wohnungsschäden bis zu einer maximalen Höhe.

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