Welche Gefahren und Schäden sind wie versichert?

In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen, versichert.

Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss
  • Bedienfehler

Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie oder auch betriebsbedingte normale Abnutzung und Alterung grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.

Zusätzlich werden - bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen - folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Der Versicherungswert, und damit die Beitragsberechnungsgrundlage, werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.

Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.

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