Privathaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson empfehlenswert. Mit dem Einzug in eine WG tun sich obendrein zahlreiche neue Gefahrenstellen auf. Noch wahrscheinlicher wird es, dass Sie aus Unachtsamkeit fremdes Eigentum Ihrer Mitbewohner beschädigen.

Beispiel: Ihre Mitbewohnerin lässt ihre Brille auf dem gemeinsamen Esszimmertisch liegen. Sie stellen Ihren vollen Einkaufskorb ab, übersehen dabei jedoch die Brille der WG-Bewohnerin. Das Brillengestell ist gebrochen. Nun möchte diese die Brille auf Ihre Kosten reparieren lassen.

Wir empfehlen jedem WG-Mitglied den Abschluss einer Single-Police, denn dann springt die Versicherung auch ein, wenn WG-Mitbewohner Schadenersatzansprüche stellen.

Wichtige Bestandteile einer Haftpflichtversicherung

Forderungsausfalldeckung

Eine gute Haftpflichtversicherung sollte eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten. Diese greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt, der Verursacher für diesen aber finanziell nicht aufkommen kann. Nehmen wir an, ein Mitbewohner gießt Ihnen im Streit eine Pfanne mit heißem Fett, in der Sie gerade Ihr Abendessen zubereiten wollten, über den Kopf. Sie selbst erleiden schwere Verbrennungen im Gesicht, am Oberkörper und an den Armen. Ihr Mitbewohner kann jedoch für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Sie würden dann auf Ihrem Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch sitzen bleiben. In einem solchen Fall kommt Ihre eigene Haftpflichtversicherung dafür auf.

Gefälligkeitsschäden

Helfen Sie Freunden, Nachbarn oder WG-Mitbewohnern unentgeltlich bei einer Tätigkeit und verursachen dabei einen Schaden, bezeichnet man diesen als Gefälligkeitsschaden. Beispielsweise könnte Ihr Mitbewohner Sie darum bitten, in dessen Urlaubsabwesenheit die Orchideen in seinem Zimmer zu gießen. Durch eine kurze Unachtsamkeit schütten Sie einen Teil des Wassers daneben und beschädigen den teuren Flatscreen des Mitbewohners – ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden ist das Resultat. Den entstandenen Schaden reguliert Ihre Haftpflichtversicherung – wenn Gefälligkeitshandlungen versichert sind.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder geleasten Sachen – also auch Immobilien – sind in der Haftpflichtversicherung im Regelfall ausgeschlossen. Derartige Sachschäden können aber über eine entsprechende Klausel mitversichert werden.

Zu den Mietsachen gehören zum Beispiel:

  • Sanitäranlagen wie das Waschbecken und die Badewanne
  • Fußböden wie Dielen und Fliesen
  • Einbauküchen und Einbauschränke

 

Schadenbeispiel: Ihnen fällt versehentlich der Zahnputzbecher aus Keramik ins Waschbecken und hinterlässt einen unschönen Sprung. Den entstandenen Schaden reguliert Ihre Haftpflichtversicherung.

Schlüsselverlust

Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verlieren, reicht eine „gewöhnliche“ Haftpflichtversicherung nicht aus. Die Kosten für den Austausch von Schlössern belaufen sich schnell auf vierstellige Summen. Damit Sie diese nicht selbst bezahlen müssen, sollten Sie eine Privathaftpflicht inklusive Schlüsselversicherung abschließen. Auch resultierende Folgeschäden, wenn beispielsweise mit dem verloren gegangenen Schlüssel ein Einbruchdiebstahl begangen wird, sind in Premiumtarifen versicherbar.

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