Was, wenn Ihnen etwas zustößt?

Der Gesetzgeber schätzt das Ehrenamt. Daher hat er es unter den Schutzmantel der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Stößt Ihnen bei der Ausübung Ihres Ehrenamts etwas zu, besteht im Regelfall also eine Grundabsicherung über einen der verschiedenen Träger dieser Sozialversicherung (z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bei Sportvereinen).

Daüber wären dann alle nötigen Behandlungskosten gedeckt, ebenso die Kosten für z. B. häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe.

Kommt es durch ein Unglück im Ehrenamt allerdings zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, wird der Schwachpunkt dieser Absicherungsform offensichtlich. Für eine Rentenleistung bedarf es im Regelfall einer mind. 20 %igen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch Kosten eines behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung oder Ihres Pkws werden nicht übernommen.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung stellt nur eine Basisabsicherung dar, die nicht wirklich auf Ihre persönlichen Lebensumstände achtet. Ganz anders sieht dies im Bereich der privaten Unfallversicherung aus. Hier wird über die Gliedertaxe und die gewählte Versicherungssumme ganz klar definiert, welche finanzielle Leistung bei welchem Grad an körperlicher oder geistiger Invalidität zur Auszahlung kommt.

Über eine Gruppenunfallversicherung hat der Verein die Möglichkeit, den Versicherungsschutz seiner Mitglieder abzurunden. Hier sollte auf eine Absicherungshöhe geachtet werden, die dem einzelnen Mitglied bei einer mittelschweren Invalidität auch wirklich hilft.

Wer seine Schaffenskraft dem Verein zur Verfügung stellt, sollte im Gegenzug auf diese Weise Wertschätzung für seinen Einsatz erfahren.

Natürlich greift bei Unfallschäden im Ehrenamt auch eine Einzelunfallversicherung, die Sie für sich selbst abschließen können. Da Sie nur in diesem Fall selbst Einfluss auf die Absicherungshöhen und den Versicherungsschutz nehmen können, empfiehlt sich, diese Absicherung auch parallel zum evtl. vorhandenen Gruppenunfallschutz, da Sie nur so eine 24-Stunden-Deckung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens sicherstellen können.

Unterwegs im Straßenverkehr

Ist man mit dem eigenen Auto ehrenamtlich im Einsatz, kann es natürlich auch zu einem Unfall kommen. Wer übernimmt dann den Schaden, wenn z. B. die winterliche Fahrt des Trainers zum Auswärtsspiel der Jugendhandballmannschaft trotz angepasster Fahrweise aufgrund von Glatteis im Straßengraben endet? Wenn es also keinen Schuldigen gibt? Muss die eigene Vollkaskoversicherung herhalten? Und was ist, wenn man ein älteres Fahrzeug fährt, für das man keine Kaskodeckung abgeschlossen hat?

Ihr Verein kann hier mit einer Dienstreisekaskoversicherung für Sicherheit sorgen. Ein solcher Vertrag fängt die finanziellen Verluste auf, die einem Ehrenamtlichen im Falle eines Unfalls mit dem eigenen Pkw entsteht (Selbstbeteiligung, Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse). Besteht für das Fahrzeug überhaupt keine Kaskoversicherung, tritt die Dienstreisekaskoversicherung für den gesamten Schaden ein.

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