Was tun im Schadenfall

Diese Punkte sind wichtig für eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Bei Nichtbeachtung kann es den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
    • Kennzeichen
    • Fahrzeugtyp
    • Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
    • Name des Halters
    • Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
    • Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte
  • Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände
  • Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat
weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.