Schadenbeispiele

  • Ein Junge lässt die Drohne, die er zu seinem 16. Geburtstag erhalten hat, im Garten seiner Eltern fliegen. Er verliert die Kontrolle über das Fluggerät. Die Drohne stürzt aus 30 Metern Höhe ab und verletzt dabei eine Fußgängerin, die gerade ihren Abendspaziergang macht. Die Dame erleidet schwerste Schädelverletzungen. Ein längerer Krankenhausaufenthalt sowie andauernde Lähmungserscheinigungen im linken Arm und Verdienstausfälle folgen.
    Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf über 350.000 €.
  • Ein junger Vater lässt zusammen mit seinem Sohn die neue Drohne fliegen. Aus technischen Gründen funktioniert die Fernbedienung nicht mehr und das Fluggerät fliegt steuerlos in 30 Metern Höhe. Die Drohne stürzt auf ein parkendes Fahrzeug. Einige Dellen und Lackschäden sind die Folge.
    Der Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 2.500 €
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