Insolvenzschutz

Für den Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens (Arbeitgeber) besteht für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Versorgungsleistungen eine Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen ab dem 01.01.2001 sind sofort gesetzlich unverfallbar. Zur Unverfallbarkeit arbeitgeber- oder mischfinanzierter finanzierte Anwartschaften, s.o. unter Punkt Arbeitgeberwechsel und Insolvenz Für die Absicherung von Gesellschafter-Geschäftsführern greift der gesetzliche Insolvenzschutz nicht. Hier ist eine Verpfändung mit Gesellschafterbeschluss erforderlich.

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