Sinnvolle Leistungserweiterungen
Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten
führen können, sind so bereits abgedeckt.
Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
Elementarschäden
Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entsteht. Die Mühe, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man nicht gering schätzen.
Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch den Wandel verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können nur dringend empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und diese wichtige Deckungserweiterung für Elementarschäden abzuschließen.
Unbenannte Gefahren
Die drei Grundrisiken in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle, abdeckt.
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
Glasversicherung
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, weil Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für eine relativ geringe Prämie erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mitversichert werden.
Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Mietnomaden
Sonderfall Ferienhaus
Sonderfall Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend "selbstfinanziert" und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise ebenfalls den unschönen Seiten der Natur - wie z.B. Stürmen und Hagel - ausgesetzt. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen nicht wie geplant, fließen können. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die errechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell sogar nie erreicht.
Daher sollte auch immer eine separate Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden, denn nur hier sind eben auch z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder auch Diebstahl mitversichert.