Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt, dass Kinder bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert sind. Sofern Sie in Ausbildung sind oder studieren, besteht der Versicherungsschutz sogar weiter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Der Schutz kann nach eigenen Wünschen mit diversen Bausteinen ergänzt werden. Bewohner einer WG sollten vor allem den Baustein Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abschließen, denn eine derartige Versicherung sollte zur Grundausstattung eines jeden Mieters gehören. Streitigkeiten mit dem Vermieter aufgrund ungerechtfertigter Mieterhöhungen, erforderlicher Reparaturen, die der Vermieter nicht durchführt oder einer falschen Nebenkostenabrechnung sind keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall kann ein Mietrechtsstreit auch vor Gericht landen. Gut, wenn derartige Kosten abgesichert sind und Sie Ihr gutes Recht durchsetzen können.

Für einen Hauptmieter ist es zudem von großer Bedeutung, gegen Streitigkeiten mit den Untermietern abgesichert zu sein – das lässt sich ebenfalls mit einer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung darstellen. Im Verhältnis zu den Untermietern ist der Hauptmieter zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter. Die Versicherung leistet Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus diesen Mietverhältnissen. Klassische Fälle sind z. B. nicht gezahlte Monatsmieten oder verursachte Schäden an der Wohnung und daraus resultierende Schadenersatzforderungen des Eigentümers.

Tipp: Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung und wollen mit dem Umzug eine solche abschließen, dann sollten Sie dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so können Sie bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf Ihre Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, können Sie auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.

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