Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist das fachliche Gegenstück zur Haftpflichtversicherung. Da sich die Rechtsstreitigkeiten um den Einsatz von Drohnen zusehends häufen, möchten wir auch hierauf eingehen. Auch in die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer in Deutschland haben die Drohnen noch keinen rechten Einzug gehalten. Kraft Gesetz zu Luftfahrzeugen gemacht, darf man aber davon ausgehen, dass für eine Deckungszusage mindestens ein Verkehrs-Rechtsschutzvertrag bestehen muss. Hier ist dann weiterhin zu beachten, dass Luftfahrzeuge nicht automatisch versichert sind und ausdrücklich eingeschlossen werden müssen, da diese Deckung in allererster Linie für zulassungs- und versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge gedacht ist. Da einzelne Rechtsschutzversicherungen - entgegen der Einstufung als Luftfahrzeug - aber auch Deckung über einen Privat-Rechtsschutz bieten würden, empfehlen wir dringend, beim Versicherer konkret anzufragen und ggf. um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

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