Versicherungsschutz über die Eltern

Nehmen Auszubildende oder Studenten während der Zeit ihrer Ausbildung oder des Studiums ein WG-Zimmer, besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsschutz über die Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung besteht – dann ist kein eigener Vertrag nötig. Die Außenversicherung greift, insofern noch kein eigener Hausstand gegründet wurde. Ein möbliertes Zimmer in einem Studentenwohnheim oder ein Zimmer in einer WG wird allerdings nur dann nicht als eigener Hausstand bewertet, wenn der Erstwohnsitz nach wie vor bei den Eltern gemeldet ist. Das zu versichernde WG-Zimmer sollte dann in jedem Fall der bestehenden Hausratversicherung gemeldet werden. Voraussetzung ist zumeist, dass der Hausrat nur vorübergehend aus dem Hauptwohnsitz entfernt wird. Standardmäßig betragen derartige zeitliche Begrenzungen bei einem Großteil der Versicherer drei Monate – es sei denn, der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person hält sich zum Zweck der Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb des Hauptwohnsitzes auf. Dann gilt die zeitliche Befristung für diesen Zeitraum nicht.

Doch Vorsicht: Der Hausrat ist im Schadenfall nur zu einem gewissen Prozentsatz der elterlichen Versicherungssumme abgedeckt. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen bestehende Verträge.

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