Betriebsversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was ist versichert:
Die gesetzliche Haftpflicht beinhaltet alle Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Welche Gefahren und Schäden sind versichert:
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
- reine Vermögensschäden
- Erfüllungsschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. Baustellen). Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Falls jedoch außerhalb Europas gearbeitet oder direkt exportiert wird, muss der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Gewerbetreibende, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG).
Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von
- geschützten Tierarten (z.B. Biber, Mopsfledermaus, Laubfrosch, Zauneidechse, Flussmuschel, usw.)
- geschützten Pflanzen (z.B. Frauenschuh, einfacher Rautenfarn, usw.)
- geschützten Lebensräumen (NATURA 2000-Gebiete, Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, usw.)
- Gewässern (insbesondere Wasserschutzgebiete) und des Bodens
Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wiederhergestellt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden Dritter, die durch Umwelteinwirkung entstehen (zivilrechtlicher Anspruch).
Abgrenzung Umwelthaftpflicht- / Umweltschadenversicherung
In welchen Fällen welche Deckung nötig ist, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Die Filter der Abgasanlage einer Fabrik sind defekt, wodurch Giftstoffe freigesetzt werden. Der giftige Qualm setzt sich u. a. auf einem Bauernhaus ab, dessen Fassade und Dach dadurch schwarz gesprenkelt werden. Die Giftstoffe ziehen auch in einen Stall und töten zwei Jungschweine. Auch in eine nahegelegene Höhle zieht der Qualm, wodurch ein großer Teil einer dort lebenden Fledermauspopulation erstickt. Umweltschützer organisieren eine Umsiedlung der verbleibenden Tiere, da die Höhle kontaminiert ist.
Umwelthaftpflichtversicherung: weil hier ein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Gebäude und Tiere gehören jemandem, den es nun zu entschädigen gilt. Mit Erstattung von Reinigungs- und Dekontaminationskosten und dem Marktwert der Schweine ist der Schadensfall abschließend abgegolten.
Umweltschadenversicherung: weil hier kein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Die Fledermäuse gehören niemandem. Ziel der Bemühungen ist der Erhalt der Population einer geschützten Art. Ob dies mit den ersten Aktionen gelingt, wird sich erst zeigen. Ggf. fallen weitere Kosten an. Auch die Dekontaminationskosten müssen hier dazu führen, dass die Höhle wieder der Lebensraum für Flora und Fauna wird, der sie vor dem Schaden war.
Werkverkehrsversicherung
Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter geschäftlich unterwegs, empfiehlt sich ergänzend zur Kfz-Versicherung, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die Werkverkehrsversicherung (Autoinhaltsversicherung).
Diese schützt die Güter und Produkte auf den Transportwegen zu Ihren Kunden oder zwischen Ihren Betriebsstätten. Arbeitsmittel und -geräte, Werkzeuge können so ebenfalls abgesichert werden.
Welche Gefahren sind versichert:
Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Was ist nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Kernenergie
- Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
- normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (höchstmöglicher Wert der Ladung je Kfz = Ladungsmaximum) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.
Maschinenversicherung
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z.B. auch Bagger, Radlader, Planierraupe, Straßenfräse oder Kräne aller Art.
Was ist versichert:
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- Menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausfu?hrungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl
Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Soweit vereinbart, sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Gegenstände bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug "neu für alt".
Die Versicherungssumme:
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör - auch nachträglich angeschafft - in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung berücksichtigt wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
Geschäftsinhaltsversicherung
Vermutlich haben Sie auch in ein modernes, ansprechendes Büro mit der erforderlichen, meist aufwändigen Ausstattung investiert.
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.
Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagel und Leitungswasser können jede Betriebseinrichtung zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der betrieblichen Existenz sein.
Als versichert gelten alle beweglichen Sachen am Versicherungsort, z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung.
Folgende Gefahren/Schäden sollten abgesichert werden:
- Feuer inkl. Verrußungsschäden, die aufgrund von Feuer entstehen
- Leitungswasser - Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
- Sturm/Hagel - insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus - Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen - Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen.
Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommen z.B.:
- Ersatz von versicherten Sachen - Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
- Aufräum- und Abbruchkosten - Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Gegenständen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
- Bewegungs- und Schutzkosten - sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
Gerade hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte, oder eben auch kostspielige Arbeitsgeräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In beinahe allen Firmen die Grundlage, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben - eine Rechtsschutzversicherung hilft.Ein besonders wichtiger Baustein dabei ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Denn bereits bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bietet lediglich dieser Baustein Versicherungsschutz, z.B. Üble Nachrede (§186 StGB), Beleidigung (§185 StGB) oder auch Steuerhinterziehung (§370AO).
D & O - Vermögensschadenhaftpflicht für Entscheider
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz.