Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate, Teile der Zahnbehandlung und Prophylaxe, wie die Professionelle Zahnreinigung.
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Ein Zahnarzt untersucht das Gebiss eines Kindes mit zahnärztlichen Werkzeugen.

Der Versicherungsschutz beginnt oft erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten. Sollte die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese acht Monate noch nicht abgelaufen sind.
Einige Versicherer verzichten auch ganz auf die Wartezeiten.

Zusätzlich gilt in nahezu allen Tarifen eine sog. Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre. Hierbei wird eine Höchsterstattungssumme festgelegt, die jährlich ansteigt und nach einigen Jahren (tarifabhängig) komplett wegfällt.

Zahnersatz

Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispielrechnung:
Brücke verbl. Brücke Implantat
Gesamtkosten 700 € 1.000 € 1.600 €
Leistung der GKV 350 € 350 € 350 €
Eigenanteil 350 € 650 € 1.250 €

Nähere Informationen finden Sie hier:
Informationen zur Zahnzusatzversicherung