• FÄZ Fachversicherungsvermittlungsgesellschaft
  • für Ärzte, Zahnärzte und sonstige Heilberufe mbH
  • Am Rubenland 16
  • 97084 Würzburg
  • 0931 / 707007
  • 0931 / 701263
  • www.faez.de
  • Informationen zum Thema:Direktversicherung

Insolvenzschutz

Für den Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens (Arbeitgeber) besteht für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Versorgungsleistungen eine Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen ab dem 01.01.2001 sind sofort gesetzlich unverfallbar. Zur Unverfallbarkeit arbeitgeber- oder mischfinanzierter finanzierte Anwartschaften, s.o. unter Punkt Arbeitgeberwechsel und Insolvenz Für die Absicherung von Gesellschafter-Geschäftsführern greift der gesetzliche Insolvenzschutz nicht. Hier ist eine Verpfändung mit Gesellschafterbeschluss erforderlich.

weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.