Weitere wichtige Absicherungen
Bei Hunden, Pferden und Katzen handelt es sich im Allgemeinen um Luxustiere, die keinen Betriebszweck erfüllen. Da die Privathaftpflicht aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials keinen Schutz für Hunde und Pferde bieten kann, sollten Sie für diese Tierrassen unbedingt an eine Tierhalterhaftpflichtversicherung denken. Nur über diese sind Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter geschützt, die Ihr Tier verursacht könnte.
Wird Ihr Tier durch einen Dritten verletzt, möchten Sie sicherlich zumindest die Behandlungskosten erstattet bekommen. Diese können, je nach Rasse des Tiers, höher ausfallen als der Anschaffungspreis. Da in manchem Juristenkopf noch die Altregelungen des § 90a BGB verhaftet sind, nach denen Tiere lediglich als Sachen mit besonderen Rechten angesehen wurden, kann es hinsichtlich des Schadenersatzzuspruches durchaus Probleme geben.
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