Hausratversicherung

Sind die teuren Arbeitsgeräte versichert? In aller Regel bekommen Arbeitnehmer mindestens einen Firmenlaptop für die Arbeit von zu Hause aus gestellt. Sollte Ihr Notebook durch versicherte Schäden wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt werden oder abhandenkommen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf, denn diese schließt auch fremdes Eigentum mit ein, sofern es nicht Mietern, Untermietern oder dem Vermieter gehört.

Doch Vorsicht: Die Versicherungssumme muss stimmen! Damit der Versicherungsschutz passt, darf diese nicht geringer sein als der Neuwert des Hausrats. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen hochwertige und teure Geräte für zu Hause zur Verfügung stellen, kann Ihre vereinbarte Versicherungssumme schnell überschritten werden und beschädigte Geräte werden mitunter nicht in voller Höhe reguliert. Es kann demnach sinnvoll sein, die Versicherungssumme anzupassen. Im besten Fall wird der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart. Im Schadenfall wird dann seitens des Versicherers auf eine Überprüfung der Versicherungssumme verzichtet und bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert.

Nutzen Sie für das Homeoffice Arbeitsräume, die nicht zur Wohnung gehören und nicht über die Wohnung erreichbar sind, ist kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung gegeben. Die Mitversicherung von Räumen, die separat zur Wohnung begehbar sind, muss dann extra vereinbart werden.

Die neu gewonnene Flexibilität macht es möglich, auch an alternativen Arbeitsorten wie in einem Feriendomizil oder Hotel zu arbeiten, um nach Feierabend den Urlaub genießen zu können. In solchen Fällen sollte der Versicherungsschutz den Leistungsbaustein „Außenversicherung“ umfassen. Denn der Hausrat ist bei einer Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohnten Räumlichkeiten nicht automatisch abgesichert. Der Schutz der Außenversicherung greift nur bei Hausrat, der sich vorübergehend – grundsätzlich nicht länger als drei Monate – außerhalb der eigentlichen Wohnung befindet. Zudem ist der Schadenersatz für die Außenversicherung häufig auf 10 bis 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt (teilweise auch auf 10.000 bis 50.000 Euro). In vielen Fällen dürfte dieses Limit jedoch ausreichen. Besitzen Sie ein eigenes Ferienhaus, ist der Abschluss einer separaten Hausratversicherung vonnöten.

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