Fragen und Antworten

Ausland

Bei den meisten Versicherern besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz innerhalb Europas. Oftmals ist auch ein privater Aufenthalt im außereuropäischen Ausland für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen mitversichert (ggf. geringere Versicherungssummen beachten).

Mitversicherung unverheirateter Partner

Im Familientarif (nicht im Single-Tarif) kann ein Lebenspartner, analog dem Ehepartner mitversichert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Lebenspartnerschaft entweder eingetragen ist oder Versicherungsnehmer und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Freie Anwaltswahl?

Den Anwalt können Sie im Schadenfall frei wählen. Viele Rechtsschutzversicherer bieten auch eine Erstberatung an, die Ihnen Empfehlung für die Wahl des Anwalts geben kann.

Scheidung

Da eine Scheidung in das Familienrecht fällt, wird in der Regel nur die Erstberatung durch einen Anwalt übernommen. Gerichtskosten werden nicht übernommen.

Unterhalt

Für Streitigkeiten, die das Unterhaltsrecht betreffen, ist meist nur die juristische Beratung, aber keine Gerichtskosten versichert.

Familien- und Erbrecht

In der Regel ist nur die Erstberatung durch den Anwalt mitversichert und es werden keine Kosten für Gerichtsverfahren übernommen.

Neuabschluss während einer Rechtsstreitigkeit

Natürlich können Sie auch während einer bestehenden Rechtsstreitigkeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie müssen Sich jedoch darüber bewusst sein, dass für einen bereits laufenden Rechtsstreit keine Leistung erbracht wird und die generellen Wartezeiten gelten.

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