Unfallversicherung

Als Landwirt sind Sie auch in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur auf Antrag und nur bei Vorhandensein landwirtschaftlicher Nutzflächen von weniger als 0,25 ha vorgesehen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen primär darauf ab, Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu machen (z. B. Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten). Nur bei einer Arbeitskraftminderung von mehr als 20 % zahlt sie eine kleine Rente. Erforderliche finanzielle Aufwendungen für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, übernimmt sie nicht.

Damit ist der größte Teil der Kosten, der durch Invalidität entsteht, nicht abgesichert. Eine private Unfallversicherung stellt die passende Lösung für dieses Problem dar. Nur mit ihr erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen. Natürlich können Sie Ihr persönliches Unfallrisiko auch im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung für Ihre Belegschaft mit absichern.

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