Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber im Überblick

  • Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
  • Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.
  • Ebenso können Verwaltungskosten der Unterstützungskasse und Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
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