Privathaftpflichtversicherung

Dieser Baustein fällt eher unter den Punkt "Selbstschutz".
Dass die Privathaftpflicht die wichtigste aller privaten Versicherungen ist, beschwören selbst die sonst so kritischen Verbraucherzentralen.
In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Verursacher eines Schadens für diesen auch aufkommen muss (BGB §823). Nun ist dieser Sachverhalt bei Kindern etwas anders. Hier kommt es darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage sind die Auswirkungen ihres Handels abzuschätzen.
In Deutschland wird Kindern unter 7 Jahren unterstellt, dass sie das noch nicht können, und daher deliktsunfähig sind.
So ist im folgenden Schadenbeispiel das Kind für den Schaden nicht verantwortlich zu machen: Der 6-jährige Sebastian hat bei Freunden der Familie den Laptop vom Tisch gestoßen.

Nun ist dem Kind keine Schuld nachzuweisen. Was allerdings geprüft werden muss, ob Sie als Eltern ein Verschulden haben, weil Sie ja die Aufsichtspflicht verletzt haben könnten. Nun ist die Rechtslage so, haben die Eltern alles richtig gemacht und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, dass kein Schadenersatzanspruch gegenüber den Eltern besteht! Diese Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist übrigens einer der drei Hauptaufgaben einer Privathaftpflichtversicherung (neben Prüfung der Haftpflichtansprüche und Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen -Erstattung des Schadens).

Wenn sich nun aber herausstellt, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, so muss die Privathaftpflichtversicherung auch den Schaden erstatten.

Viele Eltern kommen mit dieser Rechtslage leider nicht immer klar und würden einer Versicherungsgesellschaft niemals offenbaren, dass sie ihre Pflicht der Kinderaufsicht verletzt haben.

Dennoch fühlen sich die Eltern moralisch oftmals dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu bezahlen, da es sich eventuell um Bekannte oder Verwandte handelt. Genau für solche Situationen wäre es sehr von Vorteil, wenn der Baustein "Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder" mitversichert wäre.

Oftmals ist dieser Baustein bereits kostenfrei mitversichert. Dennoch sollte der bestehende Vertrag auf die Klausel überprüft werden.

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