Unfallversicherung

Im Falle eines Arbeitsunfalls gilt grundsätzlich auch daheim die gesetzliche Unfallversicherung. Doch welche Art des Unfalls fällt unter den Begriff „Arbeitsunfall“ und welche nicht? Grundsätzlich muss der Unfall in direktem Zusammenhang zu Ihrer Arbeit stehen. Stürzen Sie beispielsweise auf dem Weg zum Drucker, um für die Arbeit relevante Dokumente zu kopieren, schützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung. Für private Wege innerhalb Ihrer Wohnung, beispielsweise zur Küche oder zur Toilette bestand jüngst noch kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Im Zuge des anhaltenden Trends zum Arbeiten im Homeoffice hat der Gesetzgeber die Definition von Arbeitsunfällen jedoch erweitert. Seit Juni 2021 hat der gesetzliche Unfallversicherungsschutz denselben Umfang wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Ein Toilettengang sowie der Gang in die Küche sind fortan auch im Homeoffice versichert. Achtung: Der eigentliche Toilettenbesuch ist aber weiterhin weder im Unternehmen noch zu Hause versichert.

Ähnlich verhält es sich bei Unfällen außerhalb der Wohnung. Bringen Sie beispielsweise Ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in die KITA, sind Sie für diesen Weg gesetzlich versichert. Unterbrechen Sie hingegen Ihre Arbeit im Homeoffice, um Ihr Kind in die KITA zu bringen, waren sie bis vor Kurzem nicht gesetzlich unfallversichert. Durch die Neuregelungen des Gesetzgebers sind fortan aber auch Unfälle auf dem Weg zwischen Homeoffice und KITA Teil des Versicherungsschutzes.

Arbeitnehmer, die viel und regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, sind dennoch einem höheren Risiko ausgesetzt, einen Unfall zu erleiden, der nicht als Arbeitsunfall gewertet wird. Regelmäßig setzen sich Gerichte mit der Beurteilung eines erlittenen Unfalls auseinander. Handelt es sich hierbei um eine private oder berufliche Tätigkeit? Mitunter können gewisse Tätigkeiten nicht klar einem der beiden Bereiche zugewiesen werden. Schon alleine durch die räumliche Situation verschmelzen der berufliche und private Lebensbereich noch stärker miteinander, als es im Unternehmen schon sowieso der Fall war. Mit einer privaten Unfallversicherung entgehen Sie dem Risiko, im Nachhinein mit leeren Händen dazustehen. Damit sind Sie obendrein nicht nur bei Arbeitsunfällen versichert, sondern auch, wenn Sie in der Freizeit, beim Sport oder im Ausland verunglücken.

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