Weitere Versicherungen

Waldversicherung

Die knapp 1,5 Mio. Waldbesitzer in Deutschland mussten in den vergangenen Jahren häufig erleben, welches Zerstörungspotential ein Sturm hat. Meist bedeutet Holzbruch Einbußen beim Verkaufspreis, da das Holz dann nur noch zum Heizen und nicht mehr als Bau- oder Möbelholz taugt. Zudem kommt es kurzfristig regional zu einem sehr hohen Angebot an Holz, was die Preise zusätzlich sinken lässt. Auch Brände sind in deutschen Wäldern nicht selten. Etwa 1.300 werden Jahr für Jahr aufgezeichnet - da bleibt dann noch weniger von einem Baum übrig, was noch verkaufbar ist. Mit einer Waldversicherung können Sie sich in gewissem Rahmen gegen die finanziellen Nachteile absichern, die Sturm oder Feuer in Ihrem Wald anrichten.

Ernteausfallversicherung

Getreide ist für die meisten Betriebe die wichtigste Fruchtart. In Deutschland werden auf 7 Mio. Hektar Land je nach Witterungsverlauf 45 bis 50 Mio. Tonnen Getreide geerntet. Und ein ordentlicher Hagelschauer kann einem Landwirt die ganze Ernte - im wahrsten Sinn des Wortes - verhageln. Mit einer Hagelversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Neben Ertragsverlusten durch Hagel können auch Ernteausfälle nach Sturm, Trockenheit (Dürre), Starkregen oder Frost abgesichert werden. Selbstverständlich ist diese Absicherung auch für den Anbau anderer Feldfrüchte erhältlich.

Kfz-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Sie benötigen also Kfz-Kennzeichen und Versicherung. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert sein. Es besteht sonst im Schadenfall kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Anhänger

sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Auch wichtig:

Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellungen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge. Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winterdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen, etc. besteht daher grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Betriebs. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Auch für Sie wichtige Themen wie „Cross Compliance“ bei der Bewilligung von Subventionen oder Vertragsrecht sind heute bei vielen Versicherern von Haus aus mitversichert. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

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