Denkmalschutz

In Deutschland gibt es rund eine Million Denkmäler. Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein.

Der größte Anteil entfällt auf Bayern mit rund 120.000 denkmalgeschützten baulichen Anlagen (Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz).

Nachstehend haben wir Fragen aufgegriffen, wie ein Denkmal definiert wird, welche Unterschiede zu beachten sind und welche Versicherer für eine Wohngebäudeversicherung in Frage kommen.

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass Eigenart und Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden (denkmalschutzrechtlicher Umgebungsschutz).

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes - bei Vorliegen der unter Einzeldenkmalen genannten Voraussetzungen- ein Denkmal darstellt.

Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit besonderer Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen.
Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach.

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