Weitere Haftpflichtrisiken
Neben Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftungsfälle für den privaten Haushalt, die besonderen Schutz durch zusätzliche Versicherungsprodukte benötigen.
Selbständige
Einige Anbieter bieten auch begrenzten Versicherungsschutz für die selbständige Nebentätigkeit mit an. Allerdings meist nur mit eingeschränktem Leistungsspektrum, für bestimmte Berufsgruppen und/oder bis zu bestimmten Umsatz- oder Gewinnhöhen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei einer Nebentätigkeit bereits ausführlich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu beschäftigen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Reit-, Zug-, und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Oftmals kann auch die privat erlaubte Haltung von wilden Tieren wie Schlangen oder Spinnen mitversichert sein, abhängig vom gewählten Versicherer.
Grundstücke und Immobilien
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
Die selbstgenutzte Immobilie, ob Miet- oder Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus gilt über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt bis zu bestimmten Höchstsumme übrigens auch, wenn Sie die eigene Immobilie durch Baumaßnahme erneuern, verschönern oder auch vergrößern lassen oder Sie auf Ihrem Grundstück keinen kompletten Neubau errichten lassen. Über diese Höchstsummen hinaus und bei Vermietungen sowie bei unbebauten Grundstücken benötigen Sie allerdings einen separaten Versicherungsschutz.
Heizöltank
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer an, um, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, um abzuklären, ob ein Gerichtsverfahren drohen könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der \"Verlierer\" zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, auch die des Gegners. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?
Deckungssumme
Ihre Privathaftpflichtversicherung ersetzt die durch Sie oder mitversicherte Personen verursachten Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
In der Regel liegt diese, abhängig vom Versicherer zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Beinahe alle Versicherer bieten verschiedene Höhen an, Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall dennoch lieber für eine höhere Deckungssumme um im Versicherungsfall sicher zu sein, dass der Versicherer alle ausstehenden Zahlungen abdeckt und Sie nicht Ihr eigenes Vermögen heranziehen müssen.
Miete / Leihe
Deliktunfähigkeit
Besonderes Augenmerk sollte bei der Mitversicherung von unter 7-jährigen Kindern der Leistungsbaustein \"Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern\" sein. Laut Gesetz sind weder Sie noch Ihr unter 7-jähriges Kind für einen Schaden, den das Kind verursacht hat, zu Schadenersatz verpflichtet, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Dennoch können sich daraus schwerwiegende Folgen ergeben, denn der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt bekommen. Mit dieser Klausel umgehen Sie derartige Probleme.