• Farnschläder Assekuranz Versicherungsbetreuungs-
  • und -vermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Siegburger Straße 143
  • 53229 Bonn
  • 0228 / 421170
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  • www.assfa.de
  • Informationen zum Thema:Heirat

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt.

Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.

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