• Farnschläder Assekuranz Versicherungsbetreuungs-
  • und -vermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
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  • Informationen zum Thema:Rechtsschutzversicherung

Wartezeiten

Für Versicherungsfälle, die sich während der Wartezeit einer Rechtsschutzversicherung ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit startet mit dem Zeitpunkt des vereinbarten Versicherungsbeginns, nach Ende der Wartezeit besteht voller Versicherungsschutz.

Je nach Versicherer werden verschiedene Wartezeiten vereinbart, meistens betragen diese 3 Monate für einzelne Rechtsschutzbereiche, wie zum Beispiel für den Berufsrechtsschutz oder den Wohnungs-Rechtsschutz.

In der Regel entfallen die Wartezeiten, wenn ein nahtloser Übergang vom Vorvertrag erfolgt - also dann, wenn man bereits vorher eine Rechtsschutzversicherung hatte und nur den Versicherer gewechselt hat. Es gibt auch Versicherer, die keine Wartezeiten vorsehen.

Tritt eine Rechtsstreitigkeit oder dessen Ursache bereits vor Vertragsabschluss ein, ist diese nicht versichert. Es würde also keinen Sinn machen, eine bereits bestehende Rechtsstreitigkeit erst verspätet beim Versicherer zu melden, um die Wartezeit zu umgehen.

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