Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Absicherung des hinterbliebenen Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, laufende Kosten der bisherigen gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken. Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme beim Tod eines Ehepartners meist vorprogrammiert.

Eine Risikolebensversicherung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehlen wir, drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Ehegatten die Situation innerhalb der Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß ein längerer Zeitraum. Hat der hinterbliebene Partner zumindest finanziell den Rücken frei und kann die laufenden Kosten oder die Ausbildung der Kinder finanzieren, ist das Weiterleben ohne den Partner, zumindest was diesen Teil angeht, vereinfacht. Auch bei der Risikolebensversicherung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen an den neuen Bedarf angepasst werden.

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