Krankenversicherung

Haben Sie bislang nicht nur als geringfügig Beschäftigte/r gearbeitet, hatten Sie auch einen eigenen Versicherungsschutz. Daran ändert sich durch die Scheidung nichts. Anders sieht es aus, wenn Sie über den Ehepartner krankenversichert waren (auch Beihilfe). Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt der Anspruch auf kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch ein Beihilfeanspruch fällt dann weg. In einem solchen Fall müssen Sie sich künftig selbst krankenversichern. Waren Sie bisher in der Familienversicherung abgesichert, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Scheidung bei der bisherigen Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen. Waren Sie über die Beihilfe und eine ergänzende Krankenversicherung versichert, ist die Umstellung Ihres Krankenversicherungstarifs möglich.

Waren Sie bisher bereits ausschließlich privat krankenversichert, können Sie sich aus dem Vertrag Ihres ehemaligen Ehepartners herauslösen lassen und einen eigenen Vertrag abschließen.

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