Arbeitgeberwechsel und Insolvenz

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag so wie er besteht.
  • Der neue Arbeitgeber schließt eine neue Direktversicherung ab. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den Neuen übertragen.
  • Sie führen den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat fort.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

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