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Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber im Überblick
Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.
Ebenso können Verwaltungskosten der Unterstützungskasse und Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.