Im Fall eines Unfalls

Beamte sind - bedingt durch die besondere Art ihres Dienstverhältnisses - über keine der Sozialversicherungen abgesichert.

Auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen sie nicht. Erleidet der Beamte im Dienst einen Unfall, der zu bleibenden Schäden führt, greift die Dienstunfallfürsorge.

Hier gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, weshalb wir empfehlen, die eigene Absicherung im Gespräch mit dem Dienstherren und/oder der zuständigen Gewerkschaft zu klären.

Zur grundsätzlichen Orientierung können die §§ 35-37 des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes dienen. Egal welche Form der Absicherung greift, findet eine Auszahlung immer nur für die Dauer der Beeinträchtigung (des Erwerbslebens!) statt: als Zusatz zu den regelmäßigen Bezügen, bzw. als Ersatz dafür. Hohe Kosten, die aus einer Invalidität entstehen können, werden von der Dienstunfallfürsorge nicht abgedeckt. Solche Kosten können aber über eine private Unfallversicherung abgesichert werden.

Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer durch einen Unfall verursachten Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an - hierzu kann auch spezielles Sportgerät gehören. Eine Unfallversicherung kann daher ganz sicher zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Ein Abschluss ist unbedingt empfehlenswert.

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