Arbeitnehmerfinanzierung
Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, die Beiträge an die Unterstützungskasse aus eigenem Einkommen zu finanzieren (Entgeltumwandlung). Auch hier ist der Arbeitgeber Vertragspartner der Unterstützungskasse. Im Rahmen der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung wird schriftlich festgelegt, welchen Betrag der Mitarbeiter monatlich einzahlen will. Die gewünschte Summe wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse überwiesen. Der Arbeitnehmer spart sich somit die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge und die auf den Betrag anfallenden Steuern.