Privathaftpflicht-/Rechtsschutzversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt im Fall eines Rechtsstreits die Kosten, die Ihnen entstehen. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich rechtliche Unterstützung nicht leisten kann?

Sowohl bei der Privathaftpflicht-, als auch bei der Rechtsschutzversicherung sind Ehegatten in den jeweiligen Familientarifen automatisch mitversichert. Auf einen solchen Tarif müssen Sie Ihre eventuell bereits vorhandenen Verträge umstellen. Wenn beide Ehepartner über einen Versicherungsvertrag derselben Sparte verfügen, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde wird der jüngere Vertrag, also derjenige Vertrag, der später abgeschlossen wurde, aufgelöst.

 

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

Informationen zur Privathaftpflicht Informationen zur Rechtsschutzversicherung

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