Schadenbeispiele
Auslandsreisekrankenversicherung
Während einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S.. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat.
Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei
ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten selbst
tragen müssen.
Reiserücktrittsversicherung
Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen.
Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise
leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.
Reiseabbruchversicherung
Familie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist
plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet
ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.
Reisegepäckversicherung
Nach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand
den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr, den Dieb ausfindig zu machen. Leider
hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.