Private Krankenversicherung
Einer der wesentlichsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für eine hohe Lebenserwartung und Lebensqualität. Die Gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen - wenn überhaupt.
Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belastet das Kassenmitglied zusätzlich. Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden:
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Krankentagegeldversicherung
Sind Sie durch eine Erkrankung arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 - 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell mehrere Hundert Euro von Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.
Zahnzusatzversicherung
Die Krankenkassen übernehmen im besten Fall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Und das auch nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke für 700,-- Euro würde demnach mit maximal 455,-- Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-- Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenfalls nur mit 455,-- Euro bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Pflegeergänzung
Sonderfall Beamtenanwärter
Auch während der Ausbildung zum Beamten (Beamte auf Widerruf) gewährt der Dienstherr die Beihilfe. Für diese Gruppe gibt es bei den Versicherern sogenannte Anwärtertarife. Diese haben i.d.R. die gleichen Leistungen wie die Restkostentarife, werden aber zu stark vergünstigten Prämien angeboten, was auf der Tatsache beruht, dass Anwärtertarife keine Alterungsrückstellungen bilden.
Versicherbar sind:
- Personen mit Beihilfeanspruch, die sich in einer Berufsausbildung befinden
- Personen, die das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Sollte eine dieser beiden Voraussetzungen wegfallen, so enden gleichzeitig die Sonderbedingungen für die Anwärtertarife und der Versicherungsschutz geht in den normalen Restkostentarif des Versicherers über.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Informationen zur Pflegeversicherung
Informationen zu PKV vs. GKV
Informationen zur Zahnzusatzversicherung