Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber im Überblick

Ein Team von fünf Personen in einem Besprechungsraum, wobei eine Frau an einem Tisch steht und Informationen präsentiert, während die anderen Teilnehmer Notizen machen.
  • Für die zugesagten Versorgungsleistungen sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
  • Zahlungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.
  • Ebenso können Verwaltungskosten der Unterstützungskasse und Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.