Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt.

Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.

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