Die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Für einen „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert eine Pauschale von etwa 650 Euro pro Quadratmeter herangezogen werden. Wird die Versicherungssumme auf Basis dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Versicherer i. d. R. auf Leistungskürzungen aufgrund einer möglichen Unterversicherung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die vereinbarte Summe zugleich eine Art Höchstentschädigung darstellt. Es empfiehlt sich daher, sorgfältig zu prüfen, ob die pauschale Bemessung von 650 Euro pro Quadratmeter für Ihren individuellen Bedarf ausreichend ist.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. Ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder auch Sachen aus Gold oder Platin gilt zudem meist eine Höchstversicherungssumme für den Fall, dass diese außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken aufbewahrt werden.