Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, die weiterlaufenden Kosten zu decken.

Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung). Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

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