Beispiel 2

Freiberufler, zu versteuerndes Jahreseinkommen 100.000 Euro, 15.000 Euro p. a. in Basis-Rente, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer:

Jahr Sparbeitrag Anerkennung Steuerersparnis Tatsächlicher Aufwand Förderquote
2026 15.000 € 100 % 7.153 € 7.847 € 47,69 %
Obwohl 15.000 Euro in die Basis-Rente fließen, müssen Sie lediglich 7.847 Euro selbst aufbringen. Die restlichen 7.153 Euro „bezuschusst“ der Staat über die Steuerersparnis (Förderquote 47,69 %).

Übrigens kann auch eine Berufsunfähigkeitsvorsorge bei der Basis-Rente mit eingeschlossen werden. Eine Koppelung hat den Vorteil, dass auch die Beiträge, die auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallen, steuerlich abgesetzt werden können, wenn ihr Anteil am Gesamtbeitrag max. 50 % entspricht.

Allerdings hat dies auch einen Nachteil. Im Leistungsfall ist dann die Berufsunfähigkeitsrente in dem Satz zu versteuern, der für das Jahr der Erstauszahlung gilt (siehe vorangegangene Tabelle) und nicht mit dem geringeren sog. Ertragsanteil wie bei einer separat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente.