• FÄZ Fachversicherungsvermittlungsgesellschaft
  • für Ärzte, Zahnärzte und sonstige Heilberufe mbH
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  • Informationen zum Thema:Kfz-Versicherung

Internationale Versicherungskarte (ehemalige Grüne Karte)

Wenn für das Fahrzeug eine internationale Versicherungskarte vorliegt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bei Fahrten ins Ausland sollte deshalb immer die Grüne Karte als Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.

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