• FÄZ Fachversicherungsvermittlungsgesellschaft
  • für Ärzte, Zahnärzte und sonstige Heilberufe mbH
  • Am Rubenland 16
  • 97084 Würzburg
  • 0931 / 707007
  • 0931 / 701263
  • www.faez.de
  • Informationen zum Thema:Kfz-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt

Jeder Versicherer kalkuliert für entsprechende Fahrzeuge in Abhängigkeit von vielen Faktoren wie z.B. Typ- und Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrer, u.v.m. eine 100%-Prämie.
Diese wird mit dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt zum individuell zu zahlenden Beitrag für den Kunden.

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wer schon lange unfallfrei fährt, hat eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird Ihre SF-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Tabelle rückgestuft.

Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko werden Sie zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft. Sie kommen z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.

Schadenrückkauf

Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen, denn ein kleiner Schaden kann sich lange Zeit beitragsbelastend auswirken. Wenn der Versicherer einen gegnerischen Kfz-Haftpflicht-Anspruch reguliert, ist oft erst nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Ersatzleistung bekannt. Um Ihnen die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist der Versicherer verpflichtet, Sie bei Schadenersatzleistungen unter einer bestimmten Grenze (z. B. 500 Euro) darüber zu informieren, dass die Möglichkeit des Schadenrückkaufs besteht. Nach dieser Mitteilung haben Sie i. d. R. sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen, um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden.

SFR-Übertragung auf eine andere Person

Der SFR ist personenbezogen auf den Versicherungsnehmer. Nun kann es vorkommen, dass der SFR einer Person nicht mehr benötigt wird oder er diesen gerne weitergeben möchte. Dies ist meistens unter einer der folgenden Voraussetzungen problemlos möglich:

  • der Versicherungsnehmer und der Dritte leben/lebten in häuslicher Gemeinschaft
  • der Versicherungsnehmer und der Dritter sind Verwandte erstes Grades

wenn der neue Versicherungsnehmer bestätigt, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten während dieser Zeit auch regelmäßig genutzt hat.

Zudem ist die Übertragungshöhe des SFR auf den SFR begrenzt, den der Dritte in dieser Zeit tatsächlich hätte erfahren können. So kann ein 22-jähriger (Führerschein mit 18 Jahren) keine SFR in Höhe von SF30 vom Vater übernehmen. Dieser wird dann auf die tatsächlich möglichen SFR reduziert - SF4.

Eine SFR-Übertragung ist auch im Todesfall eines Dritten möglich.

SFR-Tausch

Der SFR kann auch innerhalb des eigenen "Fuhrparks" von einem Fahrzeug auf das andere getauscht werden. Dies kann vor allem dann Sinn machen, wenn unterschiedliche SFR-Höhen bestehen und die Fahrzeuge in der 100%-Prämie unterschiedliche Prämien haben.

weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.