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  • Informationen zum Thema:Rürup-Rente

Wissenswertes

Was sollte man sonst noch über die Basis-Rente wissen?

  • Die Anlage des Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
  • Es erfolgt eine lebenslange monatliche Rente.
  • Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Ebenfalls analog zur gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod grundsätzlich das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber in der Regel als Zusatzbaustein integriert werden.
  • Der Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
  • Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
  • Um die Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.

Woran sollte man noch denken?

Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ebenfalls sehr gut zur Aufstockung der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen. Es wird bei diesem Modell deutlich mehr für das Alter gespart, als vom Nettoeinkommen abgezogen wird. Diese Ersparnis kann unter anderem zur Abrundung des Alters- oder Risikovorsorgebedarfs verwendet werden. So wird die Absicherung komplett.

Ebenso interessant ist die Riester-Rente. Hier fördert der Staat die Altersvorsorge aktiv durch Zulagen (Grundzulage plus Zulagen für jedes Kind) sowie ggf. zusätzliche Steuerersparnis. Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis beschäftigt sind, können über ihre Partner einen indirekten Förderanspruch erwerben, wenn diese einen Riestervertrag besparen.
Welche Art der Vorsorge am besten geeignet ist, hängt sehr stark von der aktuellen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.

Bei der Planung des Ruhestandes darf man aber nicht vergessen, dass die aktuelle Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Kann man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls der Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur die gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit der Familie. Hier bietet z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz. Den Einschluss der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit durch den Versicherer bieten viele Unternehmen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.

Auch im Falle der Arbeitslosigkeit werden Sparbeitrage zur Altersvorsorge oft eingefroren. Eine Sparzielabsicherung bzw. ein privates Arbeitslosengeld übernehmen die Beiträge in der Regel für ein Jahr. Das hält den Rücken frei, um sich beruflich neu zu orientieren. Die Altersvorsorge läuft einfach wie geplant weiter.

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