Schadenbeispiele

Klassiker

Eine Frau fällt auf einem vereisten Gehweg und hat einen verletzten Gesichtsausdruck. Sie trägt einen blauen Hut und einen roten Schal.

Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. Sie machte Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleider und den Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 EUR geschätzt.

Erkennbar

Ein umgefallener Baum neben einem Haus, umgeben von Absperrband.

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in den Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass in nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadenersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 EUR geschätzt.

3. Stock

Ein Mann rutscht auf einer Treppe herunter.

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunterfiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.

Parkplatz

Das Bild zeigt ein beschädigtes Dach mit zerbrochenen Ziegeln vor blauem Himmel.

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach des PKW. Der Eigentümer des PKW forderte vom Hauseigentümer Schadenersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 EUR geschätzt.