Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser - bedingt durch seinen Erwerbsstatus - nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt.

Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.