Und Riester?
Die "Riester-Rente" kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Alternative der Altersvorsorge sein. Gehört ein Partner zum förderfähigen Personenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner, etc.), erhält der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen einen indirekten Förderanspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der förderfähige Partner selbst auch "riestert".
Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: